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   BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62   

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https://dejure.org/1963,68
BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62 (https://dejure.org/1963,68)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1963 - VI ZR 123/62 (https://dejure.org/1963,68)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1963 - VI ZR 123/62 (https://dejure.org/1963,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuverlässigkeitsfahrt - Führung eines Wagens - Abwechselnde Fahrer - Delikthaftung - Fahrlässige Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 242, 823
    Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 156
  • NJW 1963, 1099
  • NJW 1963, 1606 (Ls.)
  • NJW 1964, 33 (Ls.)
  • MDR 1963, 489
  • VersR 1963, 586
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

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  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60

    Wegfall der Schadensersatzansprüche oder Minderung des Schadensersatzes wegen

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  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Das gilt insbesondere dann, wenn, wie hier, hinter dem Tierhalter eine Versicherung steht, denn ein Haftungsverzicht, der lediglich den Versicherer entlastet, entspricht in der Regel nicht dem Willen der Beteiligten und ihrem wohlverstandenen Interesse (vgl. BGHZ 39, 156, 158 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 123/62]; 63, 51, 59 [BGH 10.07.1974 - IV ZR 212/72]; BGH, Urteile vom 26. Oktober 1965 aaO; vom 15. Januar 1980 a.a.O. und vom 24. Juni 1986 aaO).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144; 154, 316, 322 ff.).

    Nach den dafür entwickelten rechtlichen Grundsätzen verstößt es gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber - mit Recht - dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen (Senat BGHZ 63, 140, 144 ff.; 154, 316, 322 f.; zum Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vergleiche auch Senat BGHZ 39, 156, 162).

    Diese Interessenlage der Beteiligten spricht entscheidend gegen einen vollständigen Haftungsausschluss, zumal eine Haftpflichtversicherung besteht (vgl. hierzu Senat BGHZ 39, 156, 161; 154, 316, 322, 325).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    (1) Der erkennende Senat hat entschieden, daß sich aus der gemeinsamen Teilnahme an einer von einem Automobil-Club veranstalteten und überwachten Zuverlässigkeitsfahrt nicht herleiten läßt, daß zwischen zwei sich in der Führung eines Wagens abwechselnden Fahrern die Deliktshaftung für eine fahrlässige Körperverletzung eingeschränkt ist, weil dafür, daß der Mitfahrer einen durch Verschulden des Fahrers verursachten Schaden auf sich nehmen wolle, keine höhere Wahrscheinlichkeit spreche als bei anderen Fahrten, zumal Versicherungsschutz bestehe (Senatsurteil BGHZ 39, 156, 160 f.).
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